Rote Zahlen

Dauerhafte rote Zahlen sind kein wünschenswerter Zustand. Wenn sich die Mahnungen schon häufen und der Kreditrahmen völlig ausgeschöpft ist, sollten sich Betroffene professionellen Rat suchen. Gerade bei Zustellung eines Pfändungsbescheides ist schnelles Handeln erforderlich.

P-Konto

Um den Lebensunterhalt zu sichern kann das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dieses wird kurz als P-Konto bezeichnet. Bei einem sogenannten P-Konto liegt der gesetzliche Grundfreibetrag bei 1.180 Euro pro Monat, dieser erhöht sich falls Unterhaltsberechtigte Personen existieren auf bis zu 2.620 Euro pro Monat bei Unterhaltsberechtigten.

Schuldnerberatung

Weiterhin ist es ratsam, eine Schuldnerberatung aufzusuchen oder einen hierfür spezialisierten Rechtsanwalt. Zunächst wird hier aufgelistet, welche Schulden bestehen und wieviel Einkommen monatlich zur Verfügung steht. Weiterhin werden alle Forderungen rechtlich überprüft und die Gläubiger angeschrieben, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Verbraucherinsolvenz

Eine Schuldenbereinigung kann auch durch eine Verbraucherinsolvenz erfolgen. In den meisten Fällen wird hier für sechs Jahre der pfändbare Einkommensteil an einen Treuhänder abgeführt, welcher durch das Gericht bestellt wird. Das Gericht entscheidet im Anschluss ob der Antrag auf Restschuldbefreiung stattgegeben wird.

Insolvenzplanverfahren

Eine Vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn alle Verfahrenskosten bereits bezahlt sind. Als Alternative steht auch das Insolvenzplanverfahren. Hier wird mit den Gläubigern ein Insolvenzplan vereinbart bei dem ein Prozentsatz der Schulden als Sofortzahlung angeboten wird.