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Neue Insolvenzrechtsregeln im Überblick

Zum 01. Oktober 2020 ist nun ein Änderungs­gesetz des COVInsAG in Kraft getreten. Dieses besagt, dass nicht mehr von der Verordnungs­ermächtigung gem. § 4 COVInsAG gebrauch gemacht wird. Dabei wurde die Regelung auf Fälle beschränkt, in denen lediglich die Über­schuldung als Insolvenz­grund vorlag. Ab dem 01. Oktober müssen daher Unternehmen, die zahlungs­unfähig sind, gem. § 15a InsO wieder einen Insolvenz­antrag stellen. Für über­schuldete Unternehmen ändert sich die Rechtslage allerdings nicht, für diese ist die Insolvenz­antrags­pflicht weiterhin ausgesetzt.

DKB Cash Konto

DKB Cash ist ein kostenloses Girokonto der DKB mit vielen zusätzlichen Leistungen, das sich auch als kostenloses Geschäftskonto nutzen lässt.

Fristgemäße Kündigung des Mietvertrages

Einen unbefristeten Wohnungsmietvertrag können Sie als Mieter ordentlich (fristgemäß) mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Negative Bewertungen bei Facebook , Google & Co. – Wie reagieren? Welche Auswirkungen können negative Bewertungen haben?

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Zum 01. Oktober 2020 ist nun ein Änderungs­gesetz des COVInsAG in Kraft getreten. Dieses besagt, dass nicht mehr von der Verordnungs­ermächtigung gem. § 4 COVInsAG gebrauch gemacht wird. Dabei wurde die Regelung auf Fälle beschränkt, in denen lediglich die Über­schuldung als Insolvenz­grund vorlag. Ab dem 01. Oktober müssen daher Unternehmen, die zahlungs­unfähig sind, gem. § 15a InsO wieder einen Insolvenz­antrag stellen. Für über­schuldete Unternehmen ändert sich die Rechtslage allerdings nicht, für diese ist die Insolvenz­antrags­pflicht weiterhin ausgesetzt.

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