Die Corona Pandemie hat auch die Aussicht auf viele Ausbildungsstellen stark eingeschränkt. Viele Betriebe scheuen vor einer Einstellung eines Azubis in solch einer Zeit.
Um Ausbildungsstätten zu sichern wurden nun staatliche Prämien eingeführt, für jeden erhaltenden Azubi.
Dies soll verhindern, dass die derzeitig herrschende Wirtschaftskrise zu einer Ausbildungskrise leitet. Die staatliche Unterstützung soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen und so den Abbau von Ausbildungsstellen verhindern.
Betriebe, die die staatliche Prämie in Anspruch nehmen wollen, müssen nachweisen, dass es pandemiebedingt bei ihnen zu massiven Umsatzeinbrüchen und Kurzarbeit kam. Wenn dennoch mindestens genauso viele Auszubildenden beschäftigt werden, wie in den letzten drei Jahren, dann können die Prämien beantragt werden.
Die Prämie ist folgendermaßen gegliedert:
1. Ausbildungsverträge, die für das Jahr 2020 geschlossen wurden, können einmalig mit 2.000 Euro bezuschusst werden.
2. Sollten Ausbildungsplätze erhöht werden können je zusätzlichen Platz nochmals 3.000 Euro beantragt werden.
3. Wird ein Auszubildender aus einem Betrieb, der Insolvenz beantragte übernommen, erhält der Betrieb auch eine Prämie von 3.00 Euro.
4. Sollten Auszubildende trotz Krisensituation nicht in Kurzarbeit geschickt werden, übernimmt der Staat 75 % der gesamten Ausbildungsvergütung.
Die Auszahlung der entsprechenden Gelder soll für die Betriebe schnell und ohne einen hohen bürokratischen Aufwand erfolgen.