Durch die Covid-19 Pandemie fragen sich viele Menschen nun ob ihre geplanten Urlaube so überhaupt stattfinden können. Kann der Urlaub nicht so wie geplant stattfinden möchte man verständlicherweise sein Geld zurückerhalten. Doch welche Rechte haben Urlauber in Verbindung mit der Covid-19 Pandemie.

In den meisten Fällen können Urlauber, welche die Pauschalreise schon vor einer längeren Zeit gebucht haben vom Vertrag zurücktreten, ohne dass die Stornogebühren fällig würden. Hierbei sollte man unbedingt auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes achten. Es wird derzeit immer noch bis zum einschließlich zum 14.06.2020 vor nicht notwendigen Reisen ins Ausland gewarnt.

Ein Reiseunternehmen muss für Reisen in diesem Zeitraum den Reisepreis dem Vertragspartner zurückerstatten. Auch Restzahlungen muss der Verbraucher nicht mehr erbringen, wenn er durch Covid-19 seinen Urlaub nicht antreten kann oder konnte.

Dies gilt allerdings nur, wenn entweder die Reise durch das Reiseunternehmen abgesagt worden ist oder der Reisende den Rücktritt von dem Vertrag erklärt.