Wenn Sie Rückhalt bei Rechtskonflikten benötigen, schadet es nicht, eine gute Rechtsschutzversicherung zu haben. Diese unterstützt Sie in rechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie sich mit Chef, Finanzamt oder Vermieter streiten.

Durch eine Rechtsschutzversicherung wird das finanzielle Risiko bei Auseinandersetzungen in jeglichen Belangen aufgegriffen. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Mediationsverfahren, etc. – Durch die Private Rechtsschutzversicherung sind Sie für alle Bereiche des Lebens abgesichert.

Eine Rechtsschutzversicherung greift u.a. in folgenden Bereichen:

• Beruf (Abmahnung & Kündigung)
• Steuer
• Verkehr (Unfall- und Garantieleistung)
• Privat (Schmerzensgeld)
• Wohnen (Zu hohe Nebenkostenabrechnung)
• Familie (Scheidung)
• Gesundheit
• Reise

Wer & Was?
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst oder bei Eheleuten, beide Lebenspartner versichert. Nach Vereinbarung der Versicherungssumme, trägt die Versicherung Prozess- und Anwaltskosten, die bei Rechtsstreitigkeiten anlaufen. Auch vom Gericht bestellte Gutachter und sonstige Gebühren (bspw. Entschädigung der Zeugen) werden für Sie übernommen.

Auch außergerichtlich wird ein Anwalt die versicherte Person fachkundig beraten und etwaige Schreiben aufsetzen können. Dieser Rechtsanwalt kann frei gewählt werden, wenn Sie bereits einen guten Anwalt kennen – oder es wird gemeinsam mit der Versicherung ein spezialisierter Anwalt für Ihr Rechtsanliegen gesucht.

Kosten
Eine Rechtsschutzversicherung ist gar nicht so teuer, wie manche denken! Es wird ein monatlicher Betrag in Abhängigkeit von Selbstbeteiligung und Versicherungsinhalt festgesetzt. So können Sie schon ab €10,00 im Monat, vollen Rechtsschutz genießen. Ebenfalls kann diese steuerlich geltend gemacht werden, wenn es um das Thema Arbeitsrechtsschutz geht.

Achtung
Der Versicherungsschutz beginnt idR sofort bei Vertragsbeginn. Allerdings gibt es Leistungsarten im Rechtsbereich, wo eine Wartezeit anfällt. Dies hängt von der Versicherung ab und wird offen vor Vertragsabschluss besprochen. Sollte der Versicherungsträger während einer laufenden Versicherung wechseln, so entfällt die Wartezeit.