Die Markenanmeldung dient dem Schutz der Marke und erfolgt in Deutschland über das deutsche Patent- und Markenamt. Aber auch in Europa und international ist eine Markenanmeldung möglich.

Was kann als Marke angemeldet werden?

Nach dem deutschen Markengesetz umfasst eine Marke alle Merkmale, die geeignet sein können, „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Marken gehören zu den gewerblichen Schutzrechten. Man unterscheidet zwischen Wortmarken, Bildmarken oder auch Wort-/Bildmarken.

Einige Bezeichnungen können nicht als Marke angemeldet werden. Außerdem sollten sie sich informieren, ob die Marke bereits bestehende Markenrechte verletzt.

Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt:

In Deutschland erfolgt die Markenanmeldung über das Deutsche Patent- und Markenamt – kurz DPMA. Die Markenanmeldung kann beim DPMA über drei Wege durchgeführt werden:

  • Markenanmeldung per Post mit einem schriftlichen Formular
  • Markenanmeldung über ein Onlineformular
  • DPMAdirekt: Onlineanmeldung mit Signatur

Bei der Markenanmeldung übermitteln Sie die Marke genau in der Form, in der sie später verwendet werden soll an das DPMA. Sie teilen Ihre Daten mit und für wen die Markenanmeldung erfolgt. Aus dem Waren und Dienstleistungsbereich wählen Sie den geeigneten Bereich für Ihre Markenanmeldung.

Das DPMA überprüft die Markenanmeldung. Wenn die Marke keine Unterscheidungskraft besitzt, eine ersichtliche Irreführungsgefahr besteht oder Angaben zu allgemein gehalten sind, erfolgt keine Markenanmeldung durch das DPMA. In solch einem Fall werden absolute Schutzhindernisse verletzt.

Das DPMA überprüft bei der Eintragung der Marke nicht, ob Schutzrechte verletzt werden. Inhaber von älteren Marken können gegen die Markenanmeldung innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Bei erfolgreichem Widerspruch wird die Marke gelöscht.

Der Markenschutz existiert nach der Eintragung zehn Jahre und kann danach gegen eine weitere Gebühr verlängert werden.

Wie teuer ist die Markenanmeldung beim DPMA?

Die Kosten der Markenanmeldung sind abhängig von der Anzahl der Marken, die Sie anmelden wollen und der Zahl der relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die Markenanmeldung durchgeführt werden soll.

Eine Markenanmeldung für eine Marke, die drei Waren und Dienstleistungsklassen beinhaltet, kostet bei der DPMA 300 Euro. Die DPMA erhebt je weiterer Klasse 100 Euro. Wenn Sie eine Klasse wählen, müssen Sie die Marke in diesem Bereich auch benutzen, damit der Markenschutz bestehen kann. Es besteht Benutzungszwang.

Nationale und europäische Markenanmeldung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Markenanmeldung nur für Deutschland oder für alle europäischen Länder gleichzeitig vornehmen wollen. Entscheiden Sie sich für eine Markenanmeldung für alle europäischen Mitgliedsstaaten der EU, handelt es sich um ein Gemeinschaftsmarke. Die Gemeinschaftsmarke muss beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HBMA) beantragt werden. Die Gemeinschaftsmarke kostet 900 Euro und ist für zehn Jahre geschützt.

Wenn nur ein EU-Mitgliedsstaat der Markenanmeldung widerspricht, kommt eine Markenanmeldung nicht zustande.

Internationale Markenanmeldung

Bei der internationalen Markenanmeldung handelt es sich um eine Basismarke. Nach Eintragung der Marke in Deutschland, kann eine internationale Markenanmeldung erfolgen. Dabei bestimmen Sie welche Länder für die Markenanmeldung herangezogen werden.  Ihr Antrag wird von der DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) übermittelt. Die WIPO überprüft den Antrag und legt ihn den ausgewählten Ländern als Schutzgesuch vor. Wenn innerhalb der Frist von 18 Monaten kein Widerspruch eingelegt wird, ist die Markenanmeldung erfolgreich.

Schutz nach der Markenanmeldung

Nach der Eintragung ist sichert der Markenschutz Ihnen das alleinige Recht zur Nutzung der Marke. Dritte dürfen Ihre Marke nicht geschäftlich nutzen.