Knöllchen aus dem Ausland

Im Urlaubsland ist es schön sonnig und fährt mit seinem Auto gemütlich eine Landstraße entlang, jedoch vergisst man, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung eine ganz andere ist. Ganz schnell kann es dann vorkommen, dass nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland kommt.

Muss ich das Bußgeld zahlen?

Oft dachte man früher, es sei unnötig ein Knöllchen aus dem Ausland zu zahlen. Freunde und Bekannte rieten daher „lass‘ es sein!“. Doch Vorsicht! Innerhalb der EU-Staaten können Strafzettel ab 70 Euro auch in Deutschland fällig werden, nach Auskunft des Automobilclub von Deutschland (AvD).

Bei Einwänden sollte sofort reagiert werden und an die Absendeadresse entlastende Informationen gesendet werden.

Bußgelder werden nämlich vom Bundesamt für Justiz nach abgeschlossenen Verfahren im Ausland vollstreckt.

Das EU-Abkommen ist jedoch nur bei Bußen und Strafen anwendbar

Führerschein­entzug oder Punkte­einträge aus dem Ausland können nicht in Deutschland vollstreckt werden. Jedoch sind in manchen Fällen Haftstrafen möglich.

Die EU-Bußgeld­vollstreckung deckt jedoch nicht das Eintreiben privat organisierter Maut- oder Park­gebühren ab. Hier sollte sich entsprechend Rat eingeholt werden.