Homeoffice und DGSVO – Datenschutz im Homeoffice. Ein kleiner Überblick

Der TÜV Nord weist darauf hin, dass die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz die im Betrieb gelten, auch für das Homeoffice gelten.

Notizen und Dokumente mit personenbezogenen Daten bzw. vertrauliche Informationen dürfen nicht in den Papiermüll geworfen werden. Der Arbeitgeber muss notfalls einen Aktenschredder stellen.

Es wird weiterhin geraten, Unterlagen sichtgeschützt z.B. im abschließbaren Arbeitszimmer aufzubewahren. USB-Sticks sollten z.B. verschlüsselt werden.

Mitarbeiter sollten in den Pausen den Laptop sperren.

Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten im Falle eines Verstoßes von Datenschutz gegenüber Externen, können sogar Abmahnung und Kündigung möglich sein.