Kommt die Gemeinde ihrer Pflicht zur Schaffung von Kita-Plätzen nicht nach und erhalten Eltern aufgrund dessen keinen Platz zu ihrem Wunschtermin, begründet dies grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz durch den Verdienstausfall, den die Eltern haben, wenn sie ihr Kind weiter betreuen und daher nicht wieder in den Beruf einsteigen können. BGH Urteile v. 20.10.2016, Az. III ZR 278/15, 302/15 und 303/15.

Nach dem BGH fallen in den Schutzbereich der Amtspflicht nämlich auch Verdienstausfallschäden, die Eltern dadurch erleiden, dass ihr Kind keinen Betreuungsplatz nach § 24 II SGB VIII erhält.

Der Anspruch aus dem SGB VIII begründet zwar zunächst ein Anspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz und keinen der Eltern, allerdings ergäbe sich ein solcher Anspruch aus dem Sinn und Zweck des Gesetzes.