Mieterschutz in schwierigen Zeiten

Im Rahmen der Coronakrise wurde vorrübergehend der Kündigungsschutz für Mieter erweiterter. Dieser Kündigungsschutz gilt derzeit bis Ende Juni. Ein Mieter, der durch die Folgen Coronas nicht in der Lage ist, seine Miete zu bezahlen kann derzeit nicht wegen ausbleiben der Mietzahlung gekündigt werden.

Nach Ansicht der SPD sollte dieser Kündigungsschutz weiter verlängert werden, sogar bis September. Die Miete muss allerdings nachgezahlt werden.

Nach Angaben des deutschen Mieterbundes haben immer mehr Menschen Schwierigkeiten ihre Miete zu bezahlen. Schätzungsweise sind durch die Pandemie etwa 10.000 Haushalte finanziell schwer belastet und können ihre Miete aufgrund der Corona-Folgen nicht bezahlen.

Darlehensrückzahlungen sind ebenfalls betroffen

Auch sollen Verbraucher ihre Rückzahlungen für ein Darlehen für weitere drei Monate stunden können. Als Voraussetzung gilt hier aber auch die Pandemiebedingten Einnahmeausfälle, welche so enorm sind, dass die Begleichung der Rate den angemessenen Lebensunterhalt des Betroffenen gefährden würde. Diese Regelung galt bisher nur bis Ende Juni.